Arbeitsrecht - Oliver Klein Rechtsanwalt
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ARBEITSRECHT

Ein weiterer Kanzleischwerpunkt liegt hier im im individuellen Arbeitsrecht, welches die Probleme des Arbeitnehmers in seinem Arbeitsverhältnis betrifft. Seit Jahren werden von meiner Kanzlei sowohl Mandate auf Seiten der Arbeitgeber als auch auf Seiten der Arbeitnehmer anwaltlich vertreten, wodurch die Sichtweise und Interessenlage beider Seiten gut bekannt ist. Hierdurch profitieren die Mandanten neben der fachlichen Qualifikation vom dadurch gewonnen Erfahrungsschatz, was sich insbesondere bei Verhandlungen und Prüfung der Möglichkeiten einer gütlichen Einigung auszahlt.

Auf die Besonderheit, dass im arbeitsgerichtlichen Prozess in der ersten Instanz die Anwaltskosten vom Mandanten selbst zu tragen sind, unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt oder verliert, weise ich hin. Daher sollte vor Klagerhebung stets geprüft werden, ob eine Rechtschutzversicherung eintrittspflichtig ist oder Prozesskostenhilfe bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit gewährt werden kann.

Ich stehe Ihnen bei arbeitsrechtlichen Streitfällen gerne zur Verfügung, u. a. bei

  • Kündigung
  • Aufhebungsvertrag
  • Abfindung
  • Lohn und Gehalt
  • Urlaub und Krankheit
  • Arbeitszeugnis
  • Fortbildungskosten
  • Wettbewerbsverbot

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