Erstattungsanspruch der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten nach einem Verkehrsunfall - Oliver Klein Rechtsanwalt
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Erstattungsanspruch der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten nach einem Verkehrsunfall

Dem Geschädigten steht nach einem Verkehrsunfall gegen den Schädiger neben dem Anspruch auf Schadensersatz wegen seines beschädigten Fahrzeugs als weitere Nebenforderung auch ein Erstattungsanspruch wegen der ihm entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zur Durchsetzung seiner Ansprüche gegen den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu. Dabei berechnen sich diese Kosten nach der Schadensersatzsumme der Hauptforderung. Maßgeblich ist dabei die Höhe der Hauptforderung, wie sie am Ende objektiv festgestellt wird und nicht die anfangs vom Geschädigten angenommene. Diese kann von der Haftpflichtversicherung im Laufe der Schadensregulierung korrigiert werden, wenn sich beispielsweise günstigere Reparaturkosten ermitteln oder höhere Restwerte für das Unfallfahrzeug erzielen lassen.

Da bei einer Schadensersatzforderung des Geschädigten vom Schädiger die Anwaltskosten zu erstatten sind, empfiehlt sich in jedem Falle die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur Geltendmachung der Ansprüche, auch wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht.

BGH, 05.12.2017, VI ZR 24/17



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