Verbraucherinsolvenz
Ist der Insolvenzantrag Ihr letzter Ausweg? Oder gibt es andere Wege aus der Schuldenfalle?
Wir vertreten Sie bei der außergerichtlichen Schuldenbereinigung und prüfen die Erfolgsaussichten der gerichtlichen Schuldenbereinigung. Ist der Insolvenzantrag unausweichlich, bescheinigen wir Ihnen die erfolglose Durchführung des Schuldenbereinigungsverfahrens und stellen in Ihrem Namen den Insolvenzantrag.
Darüber hinaus begleiten wir Sie im laufenden Insolvenzverfahren bis hin zur Restschuldbefreiung. Wir werden insbesondere auch dann für Sie tätig, wenn Streitigkeiten mit dem Insolvenzverwalter, dem Insolvenzgericht oder mit Gläubigern auftreten.
Unternehmerinsolvenz
Ist Ihr ein Unternehmen in eine finanzielle und wirtschaftliche Schieflage geraten, ist die Geschäftsleitung häufig mit dem Krisenmanagement überfordert. Der Grund hierfür ist, dass neben dem Krisenmanagement der reguläre Geschäftsbetrieb bewältigt werden muss und vielfältige Kompetenzen zur Abwendung des Insolvenzereignisses gefragt sind.
In der Krise zur Vermeidung der Regelinsolvenz übernehme ich für Sie die entscheidenden Bankgespräche und regele Konflikte mit Ihren Lieferanten und sonstigen Gläubigern. Ich kläre Sie über Ihre Haftungsrisiken und helfe Ihnen, Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche Haftungsfolgen zu vermeiden.
Sofern eine Sanierung Aussicht auf Erfolg hat, erarbeite ich mit Ihnen ein Sanierungskonzept und helfe Ihnen bei der Umsetzung. Dabei stehe ich Ihnen bei den Verhandlungen und Vergleichsvereinbarungen mit Ihren Gläubigern zur Seite, um den Fortbestand Ihres Unternehmens zu sichern.
Rechtsberatung auf hohem Niveau & individuell für Sie. Zur schnellen Kontaktaufnahme füllen Sie nebenstehendes Formular aus oder kontaktieren uns telefonisch unter:
T 071 31 / 99 16 70
Des Weiteren finden Sie untenstehend Videomaterial zum Thema Insolvenzrecht. Es entstand im Rahmen eines Interviews von Rechtsanwalt Oliver Klein durchgeführt vom SWR: