Verkehrsrecht - Oliver Klein Rechtsanwalt
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VERKEHRSRECHT

Ordnungswidrigkeit oder Straftat

Spätestens, wenn ein Bußgeldbescheid oder Strafbefehl, z. B. wegen Geschwindigkeitsverstoß, Rotlichtverstoß, Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, … zugestellt wird, sollte innerhalb der Zweiwochenfrist der Einspruch geprüft werden. Doch schon bei Vernehmung durch die Polizei empfiehlt es sich, als Beschuldigter keine Angaben zur Sache zu machen und stattdessen einen Rechtsanwalt zu beauftragen, damit dieser erst einmal Akteneinsicht beantragen kann.

Unfall Schadensregulierung 

Immer häufiger versuchen Haftpflichtversicherer und Reparaturwerkstätten im Rahmen des so genannten Schadensmanagements dem Geschädigten schnelle und unproblematische Hilfe anzubieten. Das Interesse des gegnerischen Versicherers liegt dabei allerdings häufig darin, den Schaden im eigenen Interesse klein zu halten. So werden häufig eigene und nicht unabhängige Gutachter beauftragt. Der Geschädigte hat jedoch das Recht zu, selbst einen Sachverständigen auszuwählen.

Auf die Möglichkeiten zur Geltendmachung weiterer Ansprüche, wie z. B. Schmerzensgeld, Wertminderung, Nutzungsausfall wird dabei meist nicht hingewiesen. Es empfiehlt sich daher die Beauftragung eines Rechtsanwaltes, wobei die gegnerische Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auch die Anwaltskosten des Geschädigten zu  tragen hat. Senden Sie uns den Unfallfragebogen zur Prüfung Ihrer Ansprüche zu.

Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind:

  • Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen
  • Forderungen aus Versicherungsverträgen
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Geschwindigkeitsübertretung
  • Abstandsdelikte
  • Rotlichtverstoß
  • Fahrzeugmängel
  • Alkoholfahrt und Taten unter Einfluss von Rauschmitteln
  • Verkehrsstrafrecht (Unfallfluch, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung, Körperverletzung, Trunkenheit)

NEHMEN SIE MIT UNS KONTAKT AUF.

Rechtsberatung auf hohem Niveau & individuell für Sie. Zur schnellen Kontaktaufnahme füllen Sie nebenstehendes Formular aus oder kontaktieren uns telefonisch unter:

T 071 31 / 99 16 70

Des Weiteren können Sie sich hier gerne direkt einen Unfallfragebogen herunterladen.


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