Forderungsmanagement und Inkasso
Offene Rechnungen oder Forderungen gegen Privatpersonen oder Unternehmen?
In den letzten Jahren hat die Zahlungsmoral sehr stark abgenommen. Firmen und Privatpersonen nehmen die Fristen zur Rechnungsbegleichung nicht mehr ernst und lassen sich immer mehr Zeit. Oft wird zu spät reagiert, wenn der Schuldner bereits zahlungsunfähig ist.
Dadurch geraten immer mehr Firmen und Handwerker wegen erheblicher Außenstände unter Druck. Zahlen Ihre Kunden nicht, dann empfiehlt sich ohne langes Zuwarten, das Forderungsmanagement (Inkasso) einem Anwalt oder Inkassounternehmen zu übertragen. Meist zeigt schon das erste Anwaltsschreiben Wirkung. Zahlt der Schuldner nicht, hilft oft nur eine gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche durch Ihren Rechtsanwalt.
Ist die Forderung unstreitig, empfiehlt sich vor Erhebung der Klage die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens als der kostengünstigere und schnellere Weg. Wir sind mit allen zentralen Mahngerichten online verbunden und verfügen zur Beitreibung über Ihrer Forderungen über jahrelange Erfahrung und fachkompetentes Personal. Meist wird nachfolgender Weg zur Beitreibung Ihrer Forderung beschritten:
Zahlt der Schuldner auch nach einem Vollstreckungsbescheid oder Urteil nicht, kann die Beauftragung des Gerichtsvollziehers erfolgen oder die weitergehende Zwangsvollstreckung betrieben werden, u. a.:
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