29 Jan Freigabe des Anspruchs auf Rückzahlung der Mietkaution für das Wohnraummietverhältnis des Schuldners
Gibt der Insolvenzverwalter für das Wohnraummietverhältnis des Schuldners eine Enthaftungserklärung ab, wird der Anspruch des Schuldners auf Rückzahlung einer die gesetzlich zulässige Höhe nicht übersteigenden Mietkaution vom Insolvenzbeschlag frei.
Grundsätzlich handelt es sich bei dem Anspruch des Schuldners auf Rückzahlung der Mietkaution zwar um einen Gegenstand der Insolvenzmasse. Gibt der Insolvenzverwalter aber das Mietverhältnis durch eine Erklärung nach § 109 InsO frei, steht das Kautionsguthaben allein dem Schuldner zu.
BGH v. 16.03.2017 – IX ZB 45/15