12 Dez Unwirksamkeit einer Formularklausel über die Verlängerung der Verjährung für Ersatzansprüche des Vermieters
"Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache und Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in zwölf Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses."...